Kredit mit der Bestellung eines Bürgen
Die Voraussetzung zum Erhalt eines seriösen Kredits ist die eigene Bonität. Die Voraussetzung zur Erteilung eines Kredits durch eine Bank ist zuerst deren Sicherheit, dass der Kredit zurück bezahlt werden kann. Deswegen ist es üblich für ein Darlehen oder einen Kredit die Bestellung eines Bürgen zu verlangen, der dann in die Rückführung des Kredits eintritt, wenn der Kreditnehmer selbst nicht mehr zahlungsfähig ist.
[ad#co-1]
Der Bürge übernimmt der Bank gegenüber die Pflicht, dann in einen Kredit einzutreten und ihn zurück zu bezahlen, obwohl er selbst keine Leistung bezogen hat. Er haftet in der vollen Höhe des Kredits plus Zinsen und Kosten. Banken pflegen an dieser Stelle gerne Druck auf den Antragsteller oder die Antragstellerin auszuüben, dass sie den Kredit, obwohl alle anderen Voraussetzungen gegeben sind, nur dann bekommen werden, wenn ein Bürge, bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, in Anspruch genommen werden kann. Eine andere Möglichkeit ist die, dass die Bank einen höheren Zinssatz verlangt, wenn kein Bürge genannt wird. Das ist aber eher selten, ein Bürge wird immer vorgezogen werden.
Ein Projekt soll gestartet werden, ein bestehendes Unternehmen übernommen werden, ein Haus gebaut werden, ein Auto gekauft werden, Gründe einen Kredit aufzunehmen gibt es viele. Bei jeder Finanzierung, egal was immer es auch ist, sollte jeder Kreditnehmer darauf achten, dass er über eine Eigenkapitaldecke verfügt, vor allem dann, wenn er eine Existenz gründen möchte. Die Höhe des Eigenkapitals beim Immobilienkauf oder einem Hausbau sind zehn Prozent der Gesamtsumme. Daran kann man sich gut orientieren.
Die Bank ihrerseits verlangt, um eine Kreditvergabe zu prüfen eine Menge Unterlagen: Einkommensnachweise der letzten drei manchmal auch sechs Monate, die Erlaubnis ihrerseits eine Schufaauskunft einzuholen, wenn der Kauf eines Autos finanziert werden soll. Um Kapital für die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens zu erhalten, muss man alle Karten auf den Tisch legen: Wie viel Eigenkapital ist vorhanden? Welche Qualifikation kann der Kreditnehmer nachweisen? Ist der ausgearbeitete Businessplan schlüssig, die Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre nachvollziehbar, wird das Projekt wirtschaftlich arbeiten? Wenn alle Unterlagen komplett sind, prüft die Bank, ob sie den Kredit gewähren wird.
Vollkommen unabhängig davon, ob der potentielle Kreditnehmer alle Voraussetzungen mit bringt, sein Projekt schlüssig ist, sein Haus, das er bauen will, ohne jedes Risiko finanziert werden kann, wird eine Bank sich immer absichern, dass die Rückführung des Kredits in voller Höhe gewährleistet ist und nach der Bestellung eines Bürgen verlangen. In den meisten Fällen wird ein Familienangehöriger Bürge sein.
In der Vergangenheit ist es deswegen häufig dazu gekommen, dass Ehepartner auch dann Bürgen werden mussten, wenn deutlich sichtbar war, dass sie selbst niemals den Kredit durch ihr eigenes Einkommen zurückbezahlen können. Hier hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben und die sogenannten „Gefälligkeitsbürgschaften“ untersagt und für sittenwidrig erklärt, vor allem auch deswegen, da häufig die Tragweite der Übernahme einer Bürgschaft von den Bürgen gar nicht erkannt werden kann und sie dem Partner immer einen Gefallen tun wollen. Ob ein Bürgschaftsvertrag sittenwidrig ist oder nicht, wird in Streitfällen von einem Gericht geklärt werden müssen.
Einen Kredit zu bekommen, der zusätzlich durch einen Bürgen abgesichert wird, ist durchaus möglich. Aber bei allem Eifer muss jeder Kreditnehmer sich überlegen, ob er das einem Menschen, der ihm nahe steht aufbürden möchte. Wer einen Kredit sucht, ein Institut finden möchte, der mit ihm mit durch das Projekt gehen möchte, der sollte den Gesprächspartnern von vorne herein klar machen, dass nur eine Finanzierung ohne Bürgen in Betracht kommen wird. Am Verhalten der Bank kann er erkennen, ob sie sein Projekt so gut einschätzt, dass sie ihm hier folgen kann. Möglich, dass deswegen der Zinssatz minimal höher wird, aber das ist immer noch besser, als einen Bürgen benennen zu müssen.