Arbeitnehmerdarlehen

Ein Arbeitnehmerdarlehen ist ein Darlehen, das ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber gewährt bekommt. Es ist durchaus vergleichbar mit einem Bankkredit, wobei der Arbeitgeber hier als „Bank“ in Erscheinung tritt. Er gewährt seinem Mitarbeiter einen Kredit, den dieser – wie bei der Tilgung gegenüber der Bank – in Raten zurück bezahlt. Im Vergleich zu einem Kredit von der Bank ist ein Arbeitnehmerdarlehen unkomplizierter und häufig auch kostengünstiger zu erreichen, denn für den Arbeitgeber ist das Arbeitnehmerdarlehen eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.

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Alternative Begriffe für das Arbeitnehmerdarlehen sind Arbeitgeberdarlehen, Mitarbeiterdarlehen oder Personalkredit. Grundlage für ein Arbeitnehmerdarlehen ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Was spricht für ein Arbeitnehmerdarlehen?

Für die meisten Arbeitnehmer dürfte der wichtigste Grund sein, dass die Zinsen für Arbeitnehmerdarlehen in der Regel deutlich günstiger sind als die Zinsen bei der Bank. Grundsätzlich sind die Zinsen Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der Regel orientieren sie sich an der Verzinsung von Pfandbriefen. Da der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter kennt und sein weiteres Einkommen abschätzen kann, erhält der Arbeitnehmer das Darlehen sehr unkompliziert – ohne Schufa-Auskunft oder andere bankübliche Formalitäten.

Das Darlehen wird dann monatlich vom Gehalt abgezogen, bis es komplett abbezahlt ist. Der Gesetzgeber lässt beiden Vertragsparteien dabei große Freiräume – die Inhalte der Darlehensvereinbarung können von beiden Seiten individuell vereinbart werden. Das Darlehen kann für fast jede Anschaffung genutzt werden. Der Gesetzgeber sieht nur eine Ausnahme vor: Es darf nicht dafür verwendet werden, Produkte des Arbeitgebers zu kaufen. Der Mitarbeiter eines Bootsbauers muss also darauf verzichten, eine schnittige Jacht aus dem eigenen Betrieb mit dem Kredit anzuschaffen.

Was sollte bei einem Arbeitnehmerdarlehen beachtet werden?

Grundsätzlich gilt für das Arbeitnehmerdarlehen wie für alle anderen Kredite auch: Der Vertrag sollte schriftlich fixiert werden. Dabei sind die Darlehenshöhe, der Zinssatz und die Tilgungsmodalitäten aufzunehmen.

Ein Knackpunkt bei Arbeitnehmerdarlehen ist die Kündigung des Mitarbeiters. In der Regel ist die gesamte noch offene Darlehenssumme dann auf einen Schlag fällig – für den Arbeitnehmer kann das ein bedeutendes finanzielles Risiko sein. Grund hierfür ist das Interesse des Arbeitgebers, seinen Kreditvorschuss wieder zurück zu bekommen, da er in Zukunft keinen Einblick in die finanzielle Situation seines ehemaligen Mitarbeiters mehr hat. Und eine wichtige Motivation des Arbeitgebers, nämlich die langfristige Bindung eines Mitarbeiters an das Unternehmen, ist nicht mehr gegeben. Um sein finanzielles Risiko überschaubar zu halten, sollte der Arbeitnehmer dennoch versuchen, in den Vertrag für das Arbeitnehmerdarlehen eine Klausel aufzunehmen, die im Falle einer Kündigung die Fortführung der Ratenzahlung vorsieht.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Höhe des Zinssatzes. Wie oben erwähnt gesteht der Gesetzgeber beiden Parteien große Freiheit in der Vertragsgestaltung zu, denn im Extremfall können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass auf das Arbeitnehmerdarlehen gar keine Zinsen zu bezahlen sind. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall allerdings beachten, dass er die Differenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem Zinssatz für Pfandbriefe zum Zeit des Vertragsschlusses als geldwerten Vorteil versteuern muss.

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