Kreditkündigung durch Bank

Auch wenn man noch so viel arbeitet, so kann man tragische Lebensereignisse meist nicht gänzlich ausschließen. Steigende Inflation, der Verlust des Arbeitsplatzes und oftmals steht am Ende die Kreditkündigung durch die Bank. Doch welche Gründe gibt es überhaupt für eine Kreditkündigung durch die Bank, wie kann man sie verhindern und ist es rechtlich überhaupt zulässig?

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Gründe für Kreditkündigung durch Bank

Es gibt im Prinzip nicht viele Gründe, welche eine Kreditkündigung durch die Bank erlauben. In den meisten Kreditverträgen ist zum Beispiel geregelt, dass der Kreditvertrag fristlos gekündigt wird, wenn man 2 (oder 3) aufeinander folgende Raten nicht pünktlich bezahlt.

Auch wenn durch die Bank die Kreditkündigung oftmals erst Monate später erfolgt, so hat die Bank ab dem 2. (nicht bezahlten) Monat das Recht zur Kündigung.

Teilweise erlauben sich Banken sogar, bei einer vorauszusehenden Bonitätsverschlechterung (Verlust des Arbeitsplatzes) einen Dispokredit zu kündigen. Auch ein Abrufkredit kann vor der Auszahlung noch gekündigt werden. Erst nach der Auszahlung ist der Kreditvertrag für beide Seiten verpflichtend.

In manchen Fällen möchte eine Bank bestimmte Kunden los werden. Insbesondere politische Randgruppen oder Straftäter sind davon betroffen. Obwohl wir in Deutschland zwar eine freie Meinungsäußerung haben, berufen sich viele Banken auf ihre soziale Statuten und möchten damit eine Kündigung rechtfertigen. Rechtlich darf es in den meisten Fällen angezweifelt werden, ob eine Kreditkündigung durch die Bank aufgrund politischer Äußerungen haltbar ist. Denn einerseits gilt das Grundgesetz, andererseits die Vertragsfreiheit. Gerade bei sozialkritischen Kündigungen enden die Streitparteien daher meist vor Gericht und einigen sich oftmals durch einen Aufhebungsvertrag.

Kredit gekündigt – was nun?

Ist der Kredit erst einmal gekündigt, ist es im Prinzip schon fast zu spät. Um weitere Folgen zu vermeiden (Pfändung, Insolvenz) muss man die noch offene Kreditsumme sofort begleichen.

Allerdings ist das vor allem bei größeren Kreditbeträgen nicht immer sofort möglich. Sofern eine gewisse Bonität gegeben ist, kann man bei einer anderen Bank einen Ablösekredit beantragen. Sollte der Kredit aufgrund von Schulden gekündigt worden sein, kann man versuchen, eine Einigung mit der Bank zu erzielen.

Viele Banken sind kooperativ, da sie die offenen Beträge nicht abschreiben möchten. Eine niedrigere Rückzahlung bedeutet zwar auch eine längere Laufzeit, kann jedoch in vielen Fällen für beide Seiten eine zufriedenstellende Lösung bringen. Alternativ wäre eine Stundung für die Zinsen eine Option. So verzichtet die Bank für einen gewissen Zeitrahmen auf Zinsen und erhält im Gegenzug ihr Geld zumindest zurück.

Egal welchen Weg man wählt – wichtig ist, dass man schnell ein ehrliches und offenes Gespräch mit seiner Bank sucht. Auch wenn die eigene Lage schwierig ist.

Insolvenz durch Kreditkündigung vermeiden

Lässt sich eine Einigung mit der Bank nicht mehr erzielen und eine alternative Lösung fällt aus, dann droht in vielen Fällen die Insolvenz. Die Insolvenz selbst ist dabei noch nicht mit der Pfändung gleichzusetzen.

In den meisten Städten erfolgt die Insolvenzanmeldung durch einen caritativen Verein. Allerdings kann dies auch ein Insolvenzanwalt übernehmen. Vor dem Insolvenzantrag wird erst einmal grundlegend geprüft, welche Schulden bestehen und nochmals wird hier versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Insbesondere ein Vergleich ist hier oft das Mittel der Wahl.

Während der Insolvenz wird der Kreditgeber eine Pfändung durchführen. Diese läuft unabhängig von der Insolvenz. Wichtig: Droht eine Pfändung, sollte man ein Pfändungsschutzkonto beantragen. Das garantiert einen Freibetrag, der einem selbst zum Leben bleibt.

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