Azubikredit ohne Bürgen

Kredit für Azubis ohne Bürgen

Natürlich haben auch junge Menschen die sich gerade in der Ausbildung befinden einige Finanzierungswünsche. Gerade im jugendlichen Alter gibt es vieles, worauf keinesfalls verzichtet werden kann oder soll. Der Führerschein, das erste Auto oder einfach eine Reise mit den besten Freunden ans Meer, die Wünsche sind vielfältig und unterschiedlich. Zumeist reicht das wenige Geld für diese Träume jedoch nicht aus und ein Kredit scheint der perfekte Ausweg zu sein. Genau für solche Zwecke bieten Banken und Kreditinstitute einen Kredit speziell für Azubis an. Bei diesen Krediten handelt es sich jedoch in der Regel um sogenannte Kleinkredite bis maximal € 5.000,00.

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Für die Banken ist der Azubikredit eine sehr gute Möglichkeit, Kunden schon sehr früh zu binden und den Azubis ist mit dem Kredit enorm geholfen. Ein sehr gutes Geschäft für beide Seiten also. Selbstverständlich bedeutet es nicht, dass Banken unter allen Umständen das Geld einfach verleihen. Azubis müssen natürlich ebenfalls diverse Sicherheits- und Bonitätsprüfungen zuerst bestehen.

Der Kredit für Azubis

Personen die sich gerade in der Ausbildung befinden verdienen zwar ihr eigenes Geld, jedoch nicht so viel um einen großen Kreditbetrag begleichen zu können. Aus diesem Grund sollten Lehrlinge nicht mit hohen Kreditsummen rechnen und sich eher auf kleinere Wünsche und Träume fixieren. Zudem prüfen die Banken nicht nur das finanzielle Einkommen, auch die Dauer wie lange sich der Kreditnehmer noch in der Ausbildung befindet kann für die Vergabe eines Darlehens eine sehr wesentliche Rolle spielen. Es ist jedoch generell möglich, dass ein Azubi einen Kredit bei den Banken aufnehmen kann.

Will sich der Auszubildende einen höheren Kredit aufnehmen, so kommt er um einen Bürgen nicht herum. Für die Banken bedeutet ein Bürge, dass sobald Zahlungsverzug besteht, der zweite Kreditnehmer (Bürge) für die offene Forderung aufkommen muss. Der Bürge sollte sich jedoch nicht ebenfalls gerade in der Ausbildung befinden. Zumeist haften Eltern für diese Kredite für Azubis und werden von den Banken auch sehr gerne akzeptiert.

Kriterium für die Vergabe eines Kredits bei Azubis

Der wohl wichtigste und auch entscheidendste Faktor ist und bleibt das Gehalt. Den Kreditinstituten ist selbstverständlich bewusst, dass der Lehrling über kein sehr hohes Einkommen verfügt und prüfen bzw. rechnen deshalb sehr genau nach. Es muss sichergestellt sein, dass der Kredit mit den verfügbaren finanziellen Mitteln zurückbezahlt werden kann und die Banken nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die Banken berücksichtigen bei der Entscheidung ob ein Kredit ausbezahlt wird oder nicht auch den Umstand, dass die Ausbildung nur einen bestimmten Zeitraum umfasst und nicht sichergestellt ist, ob der Azubi nach dieser Frist auch weiterhin ein fixes Einkommen hat. Aus diesem Grund gewähren die Banken einen Kredit zumeist nur innerhalb der Lehrzeit wo auch ein regelmäßiges Einkommen verfügbar ist. Das wirkt sich natürlich enorm auf die Kredithöhe aus.

Kredit für Azubis ohne Bürgen

Findet sich keine Person die als Bürge einspringt, so bleibt dem Lehrling zumeist nicht sehr viel Spielraum und er muss die Angebote der Banken auf alle Fälle akzeptieren und sich auf die bescheidene Auswahl einlassen. Etwas leichter kann es werden, wenn der Lehrling vom Arbeitgeber eine Übernahmebestätigung vorlegen kann. Mit diesem Beleg hat die Bank die Sicherheit, dass auch nach der Lehrzeit der Kreditnehmer ein regelmäßiges Einkommen erhält und den Banken bleibt bei der Kreditvergabe sicherlich etwas mehr Spielraum. Bevor der Kredit jedoch aufgenommen wird, sollte dieser Schritt sehr gut überlegt werden. Es handelt sich um eine sehr ernstzunehmende finanzielle Verpflichtung und kann dieser nicht nachgekommen werden, kann das zu sehr problematischen Situation und sehr hohen Kosten führen.

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